Aspekte

Das Malus am Handwerkerbonus

Seit 1.Juli ist es soweit, der Fördertopf mit € 10 Millionen kann für den Handwerkerbonus angezapft werden.  Vorerst ist das ganze bis Jahresende 2015 befristet. Ob’s was bringt, wird sich weisen. Ob der Pfusch dadurch eingeschränkt wird, bleibt offen.

WKO-Chef Christoph Leitl sieht den Handwerkerbonus als wichtige Konjunkturspritze und hofft damit, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse auszulösen. Hat man aber einen prüfenden Blick auf das Prozedere, sprich Abwicklung der Regelung geworfen, steigen einem die Grausbirnen hoch, so umständlich ist das. Gefördert wird frei nach dem Motto First-come-first-service, was soviel heißt wie die Vergabe der Förderungen erfolgt in der Reihenfolge der einlangenden Förderansuchen, bis die Mittel ausgeschöpft sind.

Eckpunkte der Regelung

 

< Förderbar sind die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum sowie dessen Außenhaut

 

<  Förderungsfähig sind 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistungen und Fahrtkosten (nicht: Materialkosten) in Höhe von max. € 3.000,- (ohne Umsatzsteuer)

 

<Arbeitsleistungen und Fahrtkosten müssen in den Endrechnungen gesondert ausgewiesen sein

 

< Somit beträgt die Förderung pro Person, Wohneinheit und Jahr max. € 600,-

 

<  Die leistenden Unternehmen müssen über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen

 

< Die Handwerkerrechnung muss per Banküberweisung bezahlt worden sein