Bei der Flächenwidmung ist dieGemeinde, die die Bauland-Widmungsart festlegt, auch für die grundsätzliche Bauplatzeignung verantwortlich. Für neuere Baulandwidmungen kann davon ausgegangen werden, dass die mit Wasser verbundenen Naturgefahren ausreichend berücksichtigt sind. Bei älteren Widmungen gibt es jedoch dafür keine Garantie, da zu dieser Zeit oftmals noch keine Datengrundlagen bestanden. Allen Widmungen ist in Bezug auf erhöhten Grundwasserstand, Oberflächen- und Hochwässer besonderes Augenmerk zuzuwenden.
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