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Berücksichtigung von Wassergefahren beim Bauen

© Österreichisches Bundesheer

So wie das aktuelle Jahrhunderthochwasser haben auch in den letzten Jahren zahlreiche Hochwässer und hohe Grundwasserstände in Niederösterreich große Schäden verursacht. Oft sind diese Folgen auch mit Haftungen verbunden.

Bei der Flächenwidmung ist dieGemeinde, die die Bauland-Widmungsart festlegt, auch für die grundsätzliche Bauplatzeignung verantwortlich. Für neuere Baulandwidmungen kann davon ausgegangen werden, dass die mit Wasser verbundenen Naturgefahren ausreichend berücksichtigt sind. Bei älteren Widmungen gibt es jedoch dafür keine Garantie, da zu dieser Zeit oftmals noch keine Datengrundlagen bestanden. Allen Widmungen ist in Bezug auf erhöhten Grundwasserstand, Oberflächen- und Hochwässer besonderes Augenmerk zuzuwenden.

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